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Informationen rund um den obligatorischen Auslandsaufenthalt

Bitte lesen Sie zunächst GRÜNDLICH das Informationsblatt durch.

Informieren Sie sich möglichst frühzeitig, d. h. etwa ein bis eineinhalb Jahre vor dem geplanten Aufenthalt, da Bewerbungsfristen oft mit langem Vorlauf angelegt sind. Achten Sie auf Informationsveranstaltungen des Englischen Seminar II (jedes Jahr im November), des International Office und der Zentren für internationale Beziehungen sowohl der philosophischen als auch der humanwissenschaftlichen Fakultäten (unten verlinkt).

Wichtige Hinweise im Überblick

  • Wählen Sie den Aufenthalts- bzw. Studienort und Ihre Zieluniversität. Informieren Sie sich über Austauschprogramme und Partnerschaften, oder planen Sie den Auslandsaufenthalt eigenständig.
  • Informieren Sie sich zu Lehramtspraktika im Ausland.
  • Suchen Sie die verschiedenen Beratungsstellen auf, um sich zu informieren:
  • Nutzen Sie die Beratungsangebote. Beachten Sie die Fristen, Bewerbungsmodalitäten und einzureichenden Bewerbungsunterlagen. Die vollständigen Unterlagen müssen unbedingt fristgerecht abgegeben werden.
  • Bereiten Sie sich auch sprachlich auf den Auslandsaufenthalt vor.
  • Suchen Sie nach Finanzierungsmöglichkeiten, z. B. Förderungsmöglichkeiten des DAAD oder anderer, auch universitätsexterner Organisationen.
  • Kümmern Sie sich schon vor dem Auslandsstudium um die akademische Anerkennung im eigenen Fachbereich und lassen sich diesbezüglich bei Frau Dr. Gilbert beraten
  • Nach dem Auslandsaufenthalt melden Sie sich bei Frau Dr. Gilbert für die etwaige akademische Anrechnung, dann laden Sie Ihre Unterlagen beim ZfL hoch.

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